Kalkulation

Angebot Positionen: Menge, Einheit und Preis korrekt angeben

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Stand vom 17.10.2026 wieder und beschreibt die Anforderungen an Angebotspositionen im Handwerk.

Angebotspositionen bestehen aus drei festen Bestandteilen: Menge, Einheit und Preis. Fehlt einer davon, ist die Position nicht prüfbar und das Angebot angreifbar.

Was eine Position leisten muss

Eine Position beschreibt eine Leistung so, dass der Kunde nachvollziehen kann, was er bezahlt. Dazu gehören die ausgeführte Arbeit, die Menge, die Einheit und der Preis je Einheit. Ein Beispiel aus dem Fliesenlegeralltag: „Bodenfliesen verlegen, 12 m² zu 46,00 €". Menge ist 12, Einheit ist Quadratmeter, Preis ist 46,00 € je Quadratmeter. Daraus ergibt sich der Positionspreis von 552,00 € netto.

Die IHK Berlin weist darauf hin, dass die Preisangabenverordnung auch für die Unterbreitung von Angeboten gilt, wenn sie sich an Endverbraucher richtet. Für Geschäfte zwischen Unternehmen gilt sie nicht. Handwerker, die an Privatkunden anbieten, müssen die Regeln also kennen.

Menge und Einheit: präzise aufnehmen

Die Einheit muss zur Leistung passen. Bei Flächen ist das Quadratmeter, bei Längen der Meter, bei Volumen der Kubikmeter. Die IHK Stuttgart nennt als Mengeneinheiten für Grundpreise grundsätzlich 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter. Bei loser Ware kann je nach allgemeiner Verkehrsauffassung auch 100 Gramm oder 100 Milliliter verwendet werden.

Für Handwerkerleistungen sind daneben Einheiten wie Stück, Paar oder Stunde üblich. Die IHK Bochum bestätigt, dass neben dem Preis bei entsprechender Verkehrsauffassung auch die Leistungseinheit anzugeben ist, etwa „pro Stück", „Paar" oder „pro Stunde". Wer eine Arbeitsstunde anbietet, schreibt also „1 h zu 58,00 €" und nicht nur „58,00 €".

Preis je Position: netto, brutto, Gesamtbetrag

Jede Position trägt einen Einzelpreis. Aus Menge mal Einzelpreis entsteht der Positionspreis. Die Summe aller Positionspreise ergibt den Nettobetrag. Darauf kommen Umsatzsteuer und Gesamtbetrag, getrennt ausgewiesen. Die IHK Berlin definiert den Gesamtpreis als Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit, ebenfalls einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist ein Grundpreis anzugeben. Das betrifft im Handwerk vor allem Materialpositionen. Wer 25 kg Fliesenkleber anbietet, nennt den Preis je Kilogramm. Wer eine standardisierte Einheit wie 1 Liter oder 1 Kilogramm abgibt, bei dem sind Endpreis und Grundpreis identisch, ein gesonderter Grundpreis entfällt laut IHK Ulm.

Pflichtangaben als Sperre vor dem Versand

Ein Angebot mit korrekten Positionen ist noch kein vollständiges Angebot. Auf jedem Angebot stehen vollständiger Firmenname mit Rechtsform, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Angebotsnummer, Datum, Gültigkeitsdauer und die Leistungsbeschreibung mit Menge, Einheit und Preis je Position. Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag werden getrennt ausgewiesen. Bei zulassungspflichtigen Gewerken nach Anlage A der Handwerksordnung kommt die zuständige Handwerkskammer dazu. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und tragen stattdessen den gesetzlichen Hinweis.

Diese Angaben sind keine Formsache. Wer sie vergisst, riskiert ein Angebot, das der Kunde nicht ernst nimmt oder das im Streitfall nicht trägt. Eine ausführliche Prüfliste zu den Pflichtangaben findet sich im Ratgeber Pflichtangaben im Handwerker-Angebot.

Grundpreis bei Materialpositionen

Materialpositionen sind im Handwerk ein Fall, in dem der Grundpreis relevant wird. Wer Silikon in Kartuschen anbietet, gibt die Menge in Stück an. Wer Estrich nach Gewicht anbietet, nennt den Preis je Kilogramm. Die IHK Hanau verlangt, dass der Grundpreis bei mengenmäßig angebotenen Produkten unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angegeben wird. Preisangaben müssen im Angebot eindeutig und gut sichtbar platziert werden.

Bei loser Ware muss nur der Grundpreis pro Mengeneinheit angegeben werden, weil der Gesamtpreis vom Kundenwunsch abhängt. Das schreibt die IHK Stuttgart. Ein Maler, der Wandfarbe lose nach Gewicht verkauft, nennt also den Kilopreis. Die tatsächlich abgegebene Menge bestimmt den Endpreis.

Positionen in Vergabeverfahren

Wer für öffentliche Auftraggeber anbietet, hat eine weitere Regel zu beachten. In Vergabeverfahren sind alle Positionen auszufüllen, bei denen Preisangaben erforderlich sind. Eine Mischkalkulation ist unzulässig, so die IHK Rhein-Neckar. Das bedeutet: Kein Posten wird künstlich niedrig angesetzt, um einen anderen auszugleichen. Jede Position trägt ihren eigenen, ehrlichen Preis.

Prüfliste vor dem Versand

Diese Schritte haken Sie ab, bevor ein Angebot den Betrieb verlässt:

  • Jede Position enthält Leistungsbeschreibung, Menge, Einheit und Einzelpreis.
  • Die Einheit passt zur Leistung: m², m, Stück, h oder kg.
  • Materialpositionen mit Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche tragen einen Grundpreis.
  • Netto, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag sind getrennt ausgewiesen.
  • Firmenname, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Angebotsnummer, Datum und Gültigkeitsdauer stehen auf dem Dokument.
  • Bei zulassungspflichtigen Gewerken ist die Handwerkskammer genannt.
  • Kleinunternehmer haben den Hinweis nach § 19 UStG gesetzt.

Preise aus der eigenen Historie statt aus der Schätzung

Wer den Preis für eine Position nicht parat hat, sollte in früheren Angeboten nachsehen. Dort steht, was der Betrieb für dieselbe Leistung bereits berechnet hat. Das ist sauberer als ein Schätzwert aus einer Software, die den Betrieb nicht kennt. Mehr dazu im Ratgeber Handwerkersoftware ohne Preisschätzung.

Schneller mit Quotebefore

Quotebefore erstellt das Angebot per Sprache direkt auf der Baustelle. Sie sprechen Leistungen, Mengen und Preise ein, daraus entstehen Positionen mit Menge, Einheit und Preis. Die App ist im App Store in der Schweiz, in Großbritannien und den USA erhältlich; für Deutschland und Österreich gibt es eine Warteliste.

Quellen

  • https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/wettbewerbsrecht/preisangaben-6023038
  • https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/wettbewerbsrecht/preisangaben-im-handel-und-bei-dienstleistungen-676894
  • https://www.ihk.de/duesseldorf/recht-und-steuern/recht/merkblaetter-von-a-bis-z/preisangaben-gegenueber-verbrauchern-5121326
  • https://www.ihk.de/bochum/hauptnavigation/branchenbetreuung/handel/einzelhandel/preisangaben-im-handel-und-bei-dienstleistungen-5725080
  • https://www.ihk.de/hanau/recht/rechtsgebiete/internetrecht/ecommerce-produkt-6982090
  • https://www.ihk.de/ulm/hauptnavigation/mitgliedsunternehmen/beraten-informieren/recht-steuern/rechtsauskuenfte/e-commerce/e-commerce-recht-6712648
  • https://www.ihk.de/rhein-neckar/recht/wirtschaftsrecht/oeaw/basisausschreibung/vergabepraxistipps-947358